1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Gießereimodellbau Leipzig GmbH.
1.2 Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten grundsätzlich nicht, es sei denn diese werden ausdrücklich anerkannt. Dies betrifft vor allem Zahlungs- und Lieferfristen, die von denen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gießereimodellbau Leipzig GmbH genannten abweichen.

2. Angebote
2.1 Alle Angebote der Gießereimodellbau Leipzig GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Es gilt die im Angebot vermerkte Bindefrist bezüglich Preis und Liefertermin.
Wenn nichts anderes im Angebot vermerkt ist, halten wir uns an unsere Angebote 4 Monate gebunden.

3. Verträge über Lieferungen und Leistungen
3.1 Aufträge bedürfen der Schriftform und werden von uns innerhalb von 7 Tagen dem Kunden bestätigt. Änderungen, Ergänzungen und Nachträge bedürfen der Schriftform.
3.2 Alle uns zugänglich gemachten und zur Erfüllung unserer Leistung notwendigen Unterlagen (Zeichnungen, CAD-Daten, technologische Unterlagen etc.) werden von uns gespeichert.
Alle Unterlagen werden Dritten nicht zugänglich gemacht.
3.3 Für Datenverlust und die Folgen von illegalem Datenmißbrauch übernehmen wir keine Haftung!

4. Liefertermine
4.1 Liefertermine sind schriftlich zu vereinbaren.
4.2 Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Bestellungen.
Wird die von der Gießereimodellbau Leipzig GmbH geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik oder unverschuldetem Unvermögen bei sich selbst oder bei einem seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies die Gießereimodellbau Leipzig GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben.
Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich die Gießereimodellbau Leipzig GmbH nur berufen, wenn er den Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt.
Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurück zu treten.
4.3 Die Gießereimodellbau Leipzig GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

5. Gewährleistung
5.1 Maßgebend für Qualität und Ausführung ist die Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit.
Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Vertragsgegenstandes. Dies gilt nicht, falls gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
5.2 Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Gießereimodellbau Leipzig GmbH die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Besteller gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
5.3 Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und der Ausführung bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
5.4 Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den Besteller zu überprüfen. Eine Haftung der Gießereimodellbau Leipzig GmbH für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird ausgeschlossen, soweit nicht die Gießereimodellbau Leipzig GmbH Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nachgewiesen werden.
5.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Gießereimodellbau Leipzig GmbH  auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

6. Vergütung
Ist die vertragliche Leistung von der Gießereimodellbau Leipzig GmbH erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung zu entrichten.
Als Zahlungsziel gilt 14 Tage Skontoabzug 2%, 30 Tage Netto.

7. Pauschalisierter Schadenersatz
Kündigt der Besteller vor Ausführung den Auftrag, so ist die Gießereimodellbau Leipzig GmbH berechtigt 5% der Gesamtauftragssumme als Schadenersatz zu berechnen. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

8. Zahlung
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt angenommen.
Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

9. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit als unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Gießereimodellbau Leipzig GmbH.
Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Gießereimodellbau Leipzig GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
10.2 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vertragsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller steht der Gießereimodellbau Leipzig GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

11. gewerbliche Schutzrechte
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, CAD-Daten und Berechnungen behält sich die Gießereimodellbau Leipzig GmbH sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, verfielfacht noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind diese unverzüglich zurückzugeben.

12. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die der Gießereimodellbau Leipzig GmbH  im Zusammenhang mit Anfragen und Bestellungen zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen als nicht vertraulich.
Unabhängig davon behandelt die Gießereimodellbau Leipzig GmbH freiwillig alle Informationen und Unterlagen vertraulich und macht sie Dritten nicht zugänglich.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Gießereimodellbau Leipzig GmbH.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.